20.03.2019 - 9.2 Nutzungsentgelt des Gemeindesaales

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Dobbertin erfragt das Nutzungsentgelt des Gemeindesaales bei gemeinnützigen Veranstaltungen. Gemäß Punkt 5) der 2. Änderung der Entgeltordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen kann der Bürgermeister für Personen, Gruppen und Verbänden, deren Arbeit für besonders förderfähig (gemeinnützig) eingeschätzt wird, das Nutzungsentgelt ermäßigen oder erlassen.