21.02.2019 - 10 Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1.           Der Geltungsbereich der Satzung über die Teilaufhebung wird wie folgt begrenzt:
    - im Norden:  durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße,
    - im Osten:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Westen:  durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur.

Die Geltungsbereichsgrenzen sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

2. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

An das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. In Verfahrensordner eingepflegt

 

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Anlagen zur Vorlage

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