17.01.2019 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 17.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr van Leeuwen übergibt das Wort an Herrn Mahnel.
Herr Mahnel erörtert anhand eines Luftbildes den Sachstand. Er schlägt vor, dass der Beschluss in Punkt 3, 1. Spiegelstrich wie folgt ergänzt werden sollte:
- „die dauerhafte Sicherung der Wendeanlage für den ÖPNV, damit der Linie 241“
Anschließend verliest Herr van Leeuwen den Beschlussvorschlag nebst der vorgenannten Ergänzung und lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 für einen Teilbereich in Beckerwitz Ausbau – Bereich der ehemaligen Jugendherberge nördlich der Straße „Zur Wiek“.
2. Die Planbereichsgrenzen sind den beigefügten Übersichten zu entnehmen.
Der Plangeltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden, Nordosten und Nordwesten: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden: durch die Straße “Zur Wiek.
3. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:
- die dauerhafte Sicherung der Wendeanlage für den ÖPNV, damit der Linie 241,
- die Nutzung des Gebäudes zu Zwecken des Gemeinbedarfs, als Jugendclub, Seniorenreinrichtung, Veranstaltungsraum für die Gemeinde und die Gemeinde-vertretung sowie deren nachfolgende Fachgremien.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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621,8 kB
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