20.05.2019 - 12 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 40 der Sta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 für den Bereich des Parkplatzes in Steinbeck.

 

  1. Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der Planbereich wird begrenzt.

-                               im Norden:  durch den Europäischen Radfernweg,

-                               im Osten:    durch den Europäischen Radfernweg,

-                               im Süden und

  im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:

-                               Sicherung eines Parkplatzes für Strandbesucher,

-                               Sicherung eines Gebäudes für Versorgung und Infrastruktur.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der 2. Abschnitt im Sachverhalt soll komplett entnommen werden.

 

Von der Verwaltung ist abzuprüfen, ob der Parkplatz ohne Bauleitplanung  betrieben werden kann ohne die Aufstellung eines B – Planes, wenn der Imbiss entfällt.

 

Zunächst soll die Genehmigung des Parkplatzes ohne B – Plan bewirkt werden. Sollte dies nicht möglich sein, dann erneute Vorlage bei der Stadtvertretersitzung.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt im Amtsblatt am 26.06.2019.

 

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Anlagen zur Vorlage