14.03.2019 - 19 B-Plan Nr. 3...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Carsten Lenschow von der LGE M-V erläutert den Verfahrensstand.

 

1. Der Vertrag zwischen der LGE und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde im Jahre 2017 unterzeichnet. Er beinhaltet die Entwicklung des Wohngebietes.

 

2.Die Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung zu den Kapazitäten innerhalb des B-Planes hat lange Zeit in Anspruch genommen, ist aber abschließend geklärt.

 

3.Die Gespräche mit den Privateigentümern im Geltungsbereich des B-Planes sind abgeschlossen. Zurzeit wird das Entwässerungskonzept als Voraussetzung für die Erschließungsplanung erstellt sowie die verkehrliche Anbindung des Wohngebietes wird untersucht.

 

Es ist davon auszugehen, dass im Spätsommer diese Konzepte vorliegen, die dann in den Entwurf des B-Planes übernommen werden können.

 

Im Weiteren tauschen sich Gemeinde und LGE zur weiteren Umsetzung des Planes aus, insbesondere über den sozialen Wohnungsbau, Einheimischen-Modell und Mitspracherecht der Gemeinde bei der Vergabe von Grundstücken, Wohnungen etc..

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