14.03.2019 - 17 Dringlichkeitsbeschluss zur FAG-Reform 202...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr H.-O. Schmiedeberg führt zum Sachverhalt aus. Er fasst zusammen, dass nunmehr eine Einigung zum FAG 2020 vorliegt, die Einigung jedoch ohne Beteiligung der Kommunen stattfand. Z. B. blieb die Infrastrukturpauschale weit hinter den Forderungen zurück und auch die Mehraufwendungen durch die Touristen finden weiter keine Berücksichtigung.

 

Herr Chr. Schmiedeberg bittet die Verwaltung ein Schreiben an das Ministerium vorzubereiten, in dem diese zuvor genannten Punkte dargelegt werden.

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Beschluss:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung benötigen. Dabei muss der rechtlich geforderte Haushaltsausgleich genauso möglich sein, wie die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und Investitionen einschließlich Erhaltung der Infrastruktur.

 

2.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen.

 

3. Weiterhin erachtet es die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Selbstverständlichkeit, dass die vom Land bereits übertragenen und auch in Zukunft neu übertragenen Aufgaben vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden (Konnexität).

 

4.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unterstützt deshalb die Forderung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus dem beigefügten Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände – Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Forderung aus dem beigefügten Papier soll um folgenden Punkt ergänzt/ erweitert werden:
Ausgleich des Mehrbedarfs aufgrund Sonderlasten durch Tourismus

Die Gemeinden des Amtes Klützer Winkel sind Ostseeanliegergemeinde und haben demzufolge in den Sommermonaten ein hohes Aufkommen an Touristen, Urlaubern und Tagesgästen zu verzeichnen. Nicht zu unterschätzen sind auch die hohen Zahlen an Zweitwohnungssteuersitzen.
Mit der touristischen Nutzung sind für die Gemeinden besondere Probleme und erhöhte Ausgaben speziell in den Bereichen Strandbewirtschaftung und Müllentsorgung verbunden.
Zur Kompensation dieser Aufwendungen werden unterschiedliche Einnahmen (z. B. aus Parkplatzgebühren; Strandgebühren) herangezogen. Die Einnahmen decken die Kosten aber nur zum Teil. Vorgenanntes findet im FAG bisweilen keine Berücksichtigung.

 

5.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fordert die vollständige Umsetzung des Papiers und bekräftigt dies mit Unterschrift auf der beigefügten Liste durch ihre Mitglieder. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dazu fordern wir die Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich auf. Damit legen die Abgeordneten die Basis für eine gute Zukunft im Land, die ihre Wurzel in den Kommunen hat.

 

6.Die beigefügte Unterschriftenliste wird zusammen mit dem Beschluss der Landtagspräsidentin und in Kopie der Ministerpräsidentin übersandt werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

8

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

gemeinsames Schreiben aller Bürgermeister wird erstellt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4052&TOLFDNR=105433&selfaction=print