27.11.2018 - 5 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Mareen Tech
- Datum:
- Di, 27.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Giewald erklärt sich für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Frau Meier. Die Protokollantin erläutert den Sachverhalt und stellt ihn zur Diskussion.
Punkt 4 des Beschlussvorschlages soll wie folgt lauten:
Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nach Abzug der Landesmittel nur noch einen Gemeindeanteil von 50%.
Im Anschluss lässt Frau Meier über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Elternanteile für die Kindertagesstätte sowie für den Hort wie folgt entsprechend anzupassen:
- Die Gemeinde zahlt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 für jedes Geschwisterkind nur noch ein Gemeindeanteil in Höhe von 50 %.
Betreuungsart | Platzkosten (unverändert) | Förderung Land/Landkreis | Gemeinde-anteil (50%) | Eltern-anteil |
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Krippe ganztags | 1.163,70 € | 267,00 € | 448,35 € | entfällt |
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Krippe Teilzeit | 776,26 € | 155,00 € | 310,63 €
| entfällt |
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Krippe halbtags | 582,53 € | 96,00 € | 243,27 € | entfällt |
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Kindergarten ganztags | 565,33 € | 136,00 € | 214,67 €
| entfällt |
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Kindergarten Teilzeit | 405,79 € | 77,00 € | 164,40 €
| entfällt |
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Kindergarten halbtags | 326,01 € | 44,00 € | 141,01 €
| entfällt |
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Hort ganztags | 220,61 € | 84,00 € | 68,31 € | entfällt |
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Hort Teilzeit | 128,56 € | 46,00 € | 41,28 €
| entfällt |
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- Die Gemeinde zahlt für alle Eltern mit nur einem Kind in der Kinderbetreuung wie gehabt einen erhöhten Gemeindeanteil. (siehe Aufstellung Betreuungskosten ab 1. Januar 2018)
- Sollte der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg, als Träger eine Entgeltanpassung oder der Landkreis eine Anpassung seiner Förderung im Jahr 2019 vornehmen, werden für die Gemeinde die Betreuungskosten für alle Betreuungsarten auf 60 % für die Eltern mit nur einem Kind in der Kinderbetreuung festgelegt. Für die Geschwisterkindregelung gilt wie unter Punkt 1. beschrieben die Übernahme von 50%.
- Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nach Abzug der Landesmittel nur noch einen Gemeindeanteil von 50%.
Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nur noch einen Gemeindeanteil von 50 %.
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Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
davon anwesend: | 5 |
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Giewald
Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Giewald wieder in den Sitzungsreihen Platz und übernimmt die Sitzungsleitung.