13.12.2018 - 19 Grundsatzbeschluss - Anpflanzung einer Feldhecke

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es folgt ein kurzer Informationsaustausch.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die abgängigen Bäume sukzessive zu entfernen, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist und die betreffende Fläche des Flurstücks 11/8, Flur 2, Gemarkung Damshagen für ggf. notwendige Ausgleichspflanzungen vorzuhalten. Der zuständige Fachbereich ist beim Landkreis NWM zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Vermerk:

Auf Nachfrage bei der UNB, der zuständigen Genehmigungsbehörde beim Landkreis NWM, wurde zu dem Sachverhalt folgende Antwort gegeben:

Nach § 2, Abs. 3 der Ökokontoverordnung - ÖkoKtoVO M-V Vom 22. Mai 2014, sind nur Ökokontomaßnahmen anerkennungsfähig, die eine Mindestflächengröße von 1.000 m2 umfassen. Die betreffende Fläche des Flurstücks 11/8, Flur 2, Gemarkung Damshagen hat eine Länge von ca. 230 m, eine maximale Flächengröße von etwa 700 m2 und ist dementsprechend nicht als Ökokontomaßnahme anerkennungsfähig. Dennoch kann die o.g. Fläche für ggf. notwendige Ausgleichspflanzungen vorgehalten werden.

Die Verwaltung empfiehlt, dass eine Vorauswahl an geeigneten Flächen für Ökokontomaßnahmen durch den BA Damshagen getroffen wird und anschließend die Klärung grundsätzlicher Maßnahmeneignung der jeweiligen Flächen durch die Verwaltung durchgeführt wird.

 

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