20.11.2018 - 6 B- Plan Nr. 17 Tarnewitz Dorf 5. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Di, 20.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Folgende Änderungen müssen vorgenommen werden:
1.Die Kosten der Planänderung trägt die Vorhabenträgerin.
2.Die Baugrenze wird nicht erweitert, sondern verschoben.
3.Der Geltungsbereich des Plangebietes wird bis zur Tarnewitzer Straße erweitert.
Im Weiteren wird die Beschlussvorlage unter dem Vorbehalt beschlossen, dass die genannten Änderungen eingearbeitet werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Dorf Tarnewitz" für einen Teilbereich nördlich der Tarnewitzer Straße und östlich des Mariannenweges im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 in Tarnewitz wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch eine Grünfläche,
- im Osten: durch eine Grünfläche,
- im Süden: durch den weiteren Grundstücksteil des Grundstückes Tarnewitzer
Straße Nr. 30,
- im Westen: durch den Mariannenweg.
- Die Planungsziele der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 bestehen in Folgendem:
- Anpassung der Lage der überbaubaren Flächen (Baugrenzen) an das aktuelle Bebauungskonzept,
- Anpassung der Dachneigung an das Bebauungskonzept,
- Anpassung der städtebaulichen Ausnutzungskennziffern an das Bebauungskonzept.
- Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses hinzuweisen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Dorf Tarnewitz" für einen Teilbereich nördlich der Tarnewitzer Straße und östlich des Mariannenweges der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch auf die Dauer von 30 Tagen auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind nicht zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
- Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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