18.10.2018 - 8.1 Information zum Bebauungsplan Nr. 29 „Ortszentr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes wurde der Ort Hohenkirchen als Hauptort der Gemeinde festgelegt.

Der Bebauungsplan Nr. 29 soll die Ansiedlung zusätzlicher Infrastruktur in der Ortslage Hohenkirchen ermöglichen.

Der ursprüngliche Entwurf zum B-Plan Nr. 29 sieht die Erweiterung der Kita und betreutes Wohnen, sowie die Ansiedlung einer Einkaufsmöglichkeit entlang der L02 vor. Im hinteren Bereich ist eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern geplant. Die Ansiedlung junger Familien sollte ggf. durch Vergünstigungen unterstützt werden.

Um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen, stellt Herr van Leeuwen zwei weitere Varianten zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 vor.

Inzwischen wurden Gespräche mit der LGE – Landgesellschaft geführt. Die LGE würde sich an der Entwicklung des Bebauungsplanes beteiligen und als Erschließer fungieren.

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