19.09.2018 - 10 Beschluss zur beitragsrechtlichen Abschnittsbil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Abschnitt entspricht dem Investitionsbereiches. Die anteiligen Umlagen sind je nach Funktion der Straße vorgegeben. Auch wenn es eine Förderung gab, verbleibt ein umlagefähiger Aufwand.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die beitragsrechtliche Abschnittsbildung für die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Lindenstraße. Der zu bildende beitragsrechtliche Abschnitt beginnt am Ortseingang aus Richtung Wismar kommend (etwa Höhe der Einfahrt zum Parkplatz am Sportplatz) und endet am Kreuzungsbereich Am Schwanenteich / Wischer Straße / Lindenstraße (genaue Abgrenzung ist den Ausführungsunterlagen zu entnehmen).

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage