19.09.2018 - 5 Strandbereich in Ziero...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller stellt die Planung in Abwesenheit des aufstellenden Berliner Büro´s  vor. Das Büro war in der letzten Sitzung vergeblich angereist. Dieser Termin war nicht möglich. Vorab wird hinterfragt, wie es zu dieser Gestaltungsstudie kommt. Herr Langer erinnert an die Herangehensweise der letzten Jahre. Alles hat mit einer Ortsbegehung begonnen. Was kann man auf den wichtigsten /wertvollsten Flächen in der Gemeinde planen und was wird damit erreicht. Somit wurde die Idee der Gestaltungsstudie angedacht, von der eine Teilfläche schließlich in einen B-Plan einfließen muss. Der VE Plan des Campingplatzes bleibt unberührt. Herr Müller spricht hier von einer Angebotsplanung, da die Gemeinde nicht im Besitz aller Flächen ist und sie vermutlich das geplante auch nicht selber umsetzen wird/kann. Die Planung erfolgt  unabhängig vom Eigentum. Ggf. wird es noch eigentumsrechtliche Veränderungen im Rahmen der FNO geben. Somit muss die Gemeinde schon jetzt genau Ihre Wünsche/Ziele in die Planung einbringen. Das betrifft die Funktionen/Nutzungen sowie alle Gestaltungsanforderungen und Baumassen. Grundzüge der vorliegenden Planung sind die Sicherung und Entwicklung der touristischen Entwicklung, die qualitative Verbesserung der Angebote jedoch aufgrund der begrenzten Strandfläche nur eine geringfügige Vergrößerung des Gästeaufkommens. Der Erhalt und die Sicherung der angrenzenden wertvollen Schutzgebiete ist allen Beteiligten ein großes Anliegen.  Hier besteht die Überlegung, die Nutzung stufenweise zu reduzieren. Im Übergangsbereich Richtung Ostseestrand und Richtung Zierower Bach ist ein Strandpark geplant. Die Sicht zum Wasser ist zu gewährleisten.  Die verschiedenen Sondergebiete 1-5 unterscheiden sich auch durch die Zweckbestimmung in den Anteilen Ferien/Dauerwohnen. Durch die Zuordnung nach BauNVo umgeht man die regelmäßigen Überprüfungen der Nutzungsanteile. Der Bestand bleibt gesichert. Die vorhandene Bebauung im Mittelbereich ist mit seinem Bauvolumen deutlich ausgereizt und soll keine Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Die Maßnahmen im Einzelnen: Verlagerung Parkplatz derzeit etwa 150 Fahrzeuge. Erhalt der Erweiterungsmöglichkeiten Campingplatz. Drei Baufelder (ggf. Neugestaltung/Neubau Minigolf, Gastronomie mit Biergarten und Empfangsgebäude). Die Gemeinde muss zwingend der gastronomischen Unterversorgung entgegenwirken.

Platzgestaltung mit Unterstützung aus FNO, Anlegen von vielen wassergebundenen Wegen in der Parkfläche vielleicht eine Waldbühne; in Abstimmung mit dem Camingplatz evtl. Verlagerung des angenommenen Streichelzoo's und des Kinderspielplatzes; Schaffung sportliche Aktionsmöglichkeiten. Die Verlagerung der Spielgeräte wurde noch einmal diskutiert. Der Standort sollte auf die andere Wegseite verlegt werden, um Liegeflächen bereitzustellen. Die Aufsicht der Eltern sollte jedoch weiterhin wie bisher einfach gewährleistet werden.

Der Steg mit Rutsche/Rettungsturm ist aus genehmigungsrechtlicher Sicht ein sehr ehrgeiziges Ziel.

Es wird eine Sauna mit Wasserzugang angeregt. Die Strandnutzungssatzung muss demnächst überarbeitet werden. Der Saunabetrieb müsste aufgenommen werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Gestaltungsstudie „Vom Gutspark zum Strandpark“ für den Strandbereich Zierow.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage