06.11.2018 - 7 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neick verliest den Brief (E-Mail) von dem zukünftigen Investor der Hotelanlage.

Herr Mahnel stellt die städtebauliche Planung ausführlich vor.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.             
     
  2. Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage Groß Schwansee wird wie folgt begrenzt:

-                      nördlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-                      östlich:durch die westlich der Lindenstraße gelegenen bebauten Grundstücke Nr. 1 und Nr. 7 bis 21 und das Grundstück Ahornweg Nr. 1b,

-                      südlich:durch den Weg zum Strand,

-                       westlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
     
  2. Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes  mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

13

Zustimmung:

8

Ablehnung:

4

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung der Auslegung erfolgt im Amtsblatt November (28.11.2018). Auslegung findet vom 13.12.-24.01.2019 statt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4001&TOLFDNR=102077&TOLFDNR=102077&selfaction=print