04.09.2018 - 12 B- Plan Nr. 43: Satzung über den einfachen Beba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Apelt und Herr Steigmann erklären ihre Befangenheit und nehmen im Zuschauerraum platz. Frau Meier übernimmt die Sitzungsleitung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 für das Wohngebiet „Albin Köbis Siedlung“.

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 wird wie folgt begrenzt:

Es werden alle betroffenen Flurstücke einschließlich der angrenzenden Wegegrundstücke aufgenommen. Der Beschluss wird für die Gemeindevertretung entsprechend ergänzt.

 

2. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

Sicherung der Dauerwohnnutzung in einem Wohngebiet zuzüglich einer untergeordneten Ferienwohnungsnutzung.

 

3. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der Ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann, Herr Stephan Apelt

 

Nach der Beratung und Abstimmung nehmen Herr Steigmann und Herr Apelt in den Sitzungsreihen platz und Frau Meier übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Steigmann.

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Anlagen zur Vorlage