04.09.2018 - 5.3 Ortsbegehungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Die bei den Ortsbegehungen in Grundshagen und in Christinenfeld angesprochenen Mängel sollten zeitnah in einem Maßnahmeplan, der mit Abarbeitungsterminen hinterlegt ist, festgehalten werden. Damit kann der Abarbeitungsstand jederzeit nachvollzogen werden.

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3978&TOLFDNR=100838&TOLFDNR=100838&selfaction=print