04.09.2018 - 5.3 Ortsbegehungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Die bei den Ortsbegehungen in Grundshagen und in Christinenfeld angesprochenen Mängel sollten zeitnah in einem Maßnahmeplan, der mit Abarbeitungsterminen hinterlegt ist, festgehalten werden. Damit kann der Abarbeitungsstand jederzeit nachvollzogen werden.