17.07.2018 - 6 Beschluss über die Werbesatzung der Stadt Klütz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: K. Dietrich
- Datum:
- Di, 17.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:40
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Beschluss:
- vertagt
Die Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro. Herr Mahnel erläutert den vorliegenden Entwurf der Werbesatzung und weist darauf hin, dass noch ergänzende Ausführungen erforderlich sind.
Insbesondere sollte heute der Geltungsbereich festgelegt werden. Die Satzung soll über beplante und nicht beplante Bereiche gelegt werden. Für B-Plangebiete soll nach konkretem Anlass ggf. eine Änderung des Planes erfolgen. Die Molkerei liegt in einem allgemeinen Wohngebiet und ordnet sich da ein. Sie soll nicht extra behandelt werden.
Ausdrücklich bemerkt Herr Mahnel, dass jeder B-Plan bzgl. der Zielsetzungen der Werbesatzung abgeglichen werden muss.
Es entsteht eine rege Diskussion, in der diverse Änderungen sowohl redaktioneller, als auch inhaltlicher Art besprochen werden.
Bzgl. der Anlagen, die Bestandsschutz haben, aber nicht dieser Satzung entsprechen, sollte der Bürgermeister ein Anschreiben mit der Bitte um Änderung wegen des Gesamtstadtbildes an die Betroffenen versenden. Die Übergangszeit soll bis zum 01.09.2019 festgelegt werden.
Im Ergebnis derer, spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, dass in der nächsten Sitzung des WTU-Ausschusses die „Abschlusslesung“ der Werbesatzung mit Karte über den Geltungsbereich und mit den Bezügen auf die B-Pläne erfolgen soll. Erst danach soll die Werbesatzung zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung.
Mit 4 Ja-Stimmen wird somit der Stadtvertretung empfohlen, die Beschlussvorlage zurückzustellen.
Es erfolgt somit keine Abstimmung über den Beschlussvorschlag.