28.06.2018 - 8 Satzung der Stadt Klütz über die 1. Änderung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bauausschuss-Mitglieder verständigen sich zum Geltungsbereich. Der Geltungsbereich soll wie folgt geändert werden.


Variante 1) wird für das Verfahren vorbereitet. Dafür werden die festgesetzten Grünflächen und Gewerbeflächen an der Landesstraße aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Dies ist entsprechend für die Stadtvertretung vorzubereiten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lübecker Straße“ der Stadt Klütz wird wie folgt begrenzt:

-          Im Nordosten:durch die Lübecker Straße (L01),

-          Im Süden:durch den Landwirtschaftsbetrieb Klützer Winkel e.G. an der

Lübecker Straße,

-          Im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          Im Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Der Vorentwurf in Form des städtebaulichen Konzeptes wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage