28.06.2018 - 5 B- Plan Nr. 15 der Stadt Klütz 3. Änderung Gewe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bauausschuss-Mitglieder verständigen sich intensiv zum Konzept und insbesondere zu den gewünschten Ferienwohnungen. Der Vorschlag der Verwaltung wird aufgegriffen, das Verfahren im Rahmen eines vorhabenbezogenen B-Planes durchzuführen. Deshalb wird der Beschlussvorschlag geändert.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15. Der B-Plan wird als vorhabenbezogener B-Plan durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der Landesstraße. 

 

  1. Die Planbereichsgrenzen sind in der Übersicht dargestellt. Der Bereich wird begrenzt:

-          im Norden durch die Landesstraße L01 bzw. den begleitenden Geh- und

Radweg

-          im Osten durch Grünflächen,

-          im Südendurch das Gebiet der Satzung über den B-Plan Nr. 21, Teil 1,

Ferienanlage Wohlenberg.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Voraussetzungen für Einrichtungen der touristischen Infrastruktur und der Errichtung von dafür erforderlichen Gebäuden. Die Anordnung der Gebäude und der Stellplätze wird im Verfahren abgestimmt.

 

  1. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

4

Zustimmung:

3

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage