07.06.2018 - 8 Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert den Geltungsbereich der Teilaufhebung. Die im Bebauungsplan als Parkplatz festgesetzten Flächen sind für die Gemeinde nicht mehr erforderlich und sollen aus dem Plan herausgelöst werden. In diesem Zuge werden auch die Straße und der Weg oberhalb des Parkplatzes aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Der Übergang zum Strand ist im B-Plan festgesetzt und bleibt somit rechtlich gesichert.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Gebiet „Parkplatz Niendorf“.

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung über die Teilaufhebung wird wie folgt begrenzt:
    - im Norden: durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße,
    - im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Westen: durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den östlichen Bereich. Es ist beabsichtigt, die Funktion als Parkplatz zurückzunehmen und die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft im Außenbereich zu belassen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Das Aufstellungsverfahren zur Teilaufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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