07.06.2018 - 6 1. Änderung der Satzung der ehemaligen Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Datum:
- Do, 07.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert, was die Gemeinde zur Änderung der Abrundungssatzung bewogen hat. Ausschlaggebend war ein Bauantrag für ein Gebäude im Bungalowstil mit anthrazitfarbener Dacheindeckung. Die Gemeinde hatte das gemeindliche Einvernehmen versagt, weil das Vorhaben nicht den gestalterischen Festsetzen der Abrundungsatzung entsprach. Das Vorhaben wird nun aber durch den LK NWM genehmigt, weil gestalterische Festsetzungen nur für die zu ergänzenden Flächen getroffen werden können. Das Vorhaben liegt jedoch im klargestellten Bereich der Satzung für den keine gestalterischen Festsetzungen getroffen werden können. Mit der Überarbeitung der Satzung sollen die Fehler nun behoben werden, indem die gestalterischen Festsetzungen aus der Satzung herausgelöst werden.
Herr van Leeuwen stellt den Antrag, Herrn Vogt das Rederecht zu diesem TOP zu erteilen. Frau Gottschalk lässt über den Antrag abstimmen. Diesem wird mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zugestimmt.
Daraufhin wird Herrn Vogt das Rederecht erteilt. Herr Vogt beklagt nochmals, dass ihm durch die gestalterischen Festsetzungen der Satzung erhebliche Nachteile entstanden sind. Indem er das Dach seiner Doppelhaushälfte satzungskonform eindecken lassen hat.
Sodann lässt Frau Gottschalk über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über Aufstellung der 1. Änderung der Satzung der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über die Festlegung und Abrundung eines Teils des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Wohlenhagen.
Das Plangebiet der 1. Änderung der Satzung umfasst 2 Teilbereiche und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft (östliche Grundstücksgrenze der Grundstücke an der Seestraße),
- im Süden: durch eine Waldfläche,
- im Westen: durch eine Waldfläche sowie die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 13 sowie Flächen für die Landwirtschaft.
- Die Planungsziele der 1. Änderung der Satzung der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über die Festlegung und Abrundung eines Teils des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Wohlenhagen bestehen in Folgendem:
- Fortfall der Regelung zur Gestaltung der Dachfarbe
- Anpassung der Festsetzungen für den Bereich des ehemaligen Gutshauses.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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