07.06.2018 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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1.Ein Anwohner aus Wohlenhagen erkundigt sich nach der Rechtskraft des B-Plan Nr. 26 der Ortslage Niendorf.

Das anwesende Planungsbüro informiert, dass der Satzungsbeschluss bereits gefasst wurde. Die Verwaltung ergänzt, dass der Bebauungsplan noch nicht bekannt gemacht wurde, weil die Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger noch nicht vorliegt. Demnach ist der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig.

 

2.Ein Anwohner aus Wohlenhagen berichtet, dass er eine Dacheindeckung entgegen den Festsetzungen der Abbrundungssatzung der Ortslage Wohlenhagen angezeigt hat. Im Rahmen des ordnungsbehördlichen Verfahrens wurde ihm jedoch durch den LK NWM mitgeteilt, dass die Gemeinde die Aufhebung der Satzung anstrebt. Er beklagt, dass ihm persönlich erhebliche Nachteile entstanden sind, indem er sich an die gestalterischen Festsetzungen der Satzung gehalten hat.

 

Es wird auf Abs. 3 Pkt.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen verwiesen. Die Abrundungssatzung Wohlenhagen befindet sich auf der TO der Sitzung. Gemäß Abs. 3 Pkt.1 dürfen sich die Anfragen in der Einwohnerfragestunde nicht auf den Sachverhalt der nachfolgenden Tagesordnungspunkte beziehen.

 

3.Der Anwohner aus Wohlenhagen verweist auf die Beschlussvorlage zu TOP 6 und ersucht die Verwaltung das Wort die Gemeinde zunkünftig durch die Gemeindevertretung zu ersetzen.

 

4.Der Anwohner aus Wohlenhagen merkt an, dass die Bekanntmachung zum B-Plan Nr. 13 nicht rechtmäßig erfolgt ist und der B-Plan somit für unwirksam zu erklären ist.

 

Herr van Leeuwen stellt daraufhin klar, dass lt. LK NWM alle Bekanntmachungen für rechtswirksam erklärt wurden, da sie nicht fristgerecht angefochten wurden.