17.05.2018 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Ehemalig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bevor der Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Gemeindevertretung gefasst wird, muss ein Durchführungsvertrag erarbeitet, beschlossen und unterschrieben werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

1.Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 in der vorliegenden Fassung als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

4.Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 wird gebilligt.

 

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst nach der Genehmigung der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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