12.06.2018 - 8 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens der Bauausschussmitglieder werden die Planungsziele hinterfragt, da offensichtlich noch ausreichend Bauflächen vorhanden sind, die sich aber nicht im Eigentum des Hoteliers befinden. Bis zum Satzungsbeschluss ist seitens des Planungsbüros und des Bauherren zuzuarbeiten, wie die Ausgleichsmaßnahme, in welcher Form und wo, durchgeführt werden soll, für den Verlust der Obststreuwiese, die ebenfalls eine Ausgleichsmaßnahme darstellt.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Für das Gebiet um den alten Gutshof in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, begrenzt durch die Wegeverbindung Redewisch-Wichmannsdorf im Nordosten, dem Flurstück 262 (Grundshägener Bach) im Südosten, der nördlichen Grenzen des Flurstücks 265 im Südwesten sowie der Bebauungs Dorfstraße Nr. 49 und 50 im Nordwesten, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung des Planes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 erfolgt und welche Auswirkungen damit verbunden sind.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Westen, der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten sowie den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 260, 259, 258, 257, 256, 255 im Südosten und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen. Es ist gem. § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage