10.04.2018 - 4 Bestätigung der Niederschrift aus der vorangega...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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zur Protokollkontrolle der Sitzung vom 27.02.2018:

 

Zu TOP 2.2. wird angemerkt, dass die von der Verwaltung angeregten Publizierung der Reinigungs- und Winterdienstpflichten erst im Herbst 2018 als zu spät erscheint.

 

Zum Bericht der Verwaltung an die Politik zu TOP 5 „Der Hund und seine Hinterlassenschaften“ wird um Erläuterung gebeten.

Die Verwaltung argumentiert, dass jeder für seinen Hund verantwortlich ist. Dies gilt auch bei der Entsorgung der Hinterlassenschaften eines „Erleichterung-Spaziergangs“.

Alle Hundebesitzer übernehmen bereits bei der Anschaffung eines Hundes Verantwortung. Sie beginnt mit regelmäßigem Füttern, Pflege, Gesundheitsvorsorge, „Gassi gehen“ und endet mit der ordnungsgemäßen Entsorgung der Hinterlassenschaften. Die Stadt könnte die Hundebesitzer bei der Beseitigung der Hinterlassenschaften unterstützen, in dem an verschiedenen Stationen Hundetoilettenspender aufgestellt werden.

Die Verwaltung schätzt den Bedarf an Tüten-Spendern für die Entsorgung der Hinterlassenschaften auf 6 Stück ein.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion über das Für und Wider des Aufstellens derartiger Tüten-Spender.

 

>> An die Verwaltung ergeht folgender Auftrag:

  1. Die Stadt Grevesmühlen wird kontaktiert, um deren Erfahrungen bzgl. derartiger Tüten-Spender und des daraus resultierenden monetären Aufwandes zu eruieren. Den Erstkontakt stellt der Klützer Bürgermeister her.
  2. Die Thematik wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Stadt Grevesmühlen im WTU als separaten TOP behandelt.

 

Zum Bericht der Verwaltung an die Politik zu TOP 5 „Containerstellplatz in Christinenfeld“ wird ergänzt, dass die Stadt in diesem Ortsteil keinen Alternativstandort auf einem städtischen Grundstück zur Verfügung hat.

Ggf. sollte die Stadt über die Aufgabe dieses Standortes nachdenken. Vorteilhaft wäre eine Verlagerung mehr in Richtung Klütz. Möglicherweise stehen hier stadteigene Grundstücke zur Verfügung.

 

>> An die Verwaltung ergeht folgender Auftrag:

  1. Die Aufgabe des Containerstellplatzes in Christinenfeld und dessen Neuerrichtung in Richtung Klütz auf einem städtischen Grundstück wird im WTU als separater TOP behandelt.

 

 

Die Niederschrift über die Sitzung des WTU-Ausschusses am 16.01.2018 wird einstimmig bestätigt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Thematik "Der Hund und seine Hinterlassenschaften" wird am 12.06.2018 erneut auf der WTU-Sitzung behandelt.

Für die Verlegung des Containerstellplatzes in Christinenfeld, steht kein geeignetes städtisches Grundstück zur Verfügung.