26.06.2018 - 7 Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di, 26.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Bräunig bittet die Kurbetriebsausschussmitglieder um Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung.
Herr Claus fragt an, ob für die Festwiese Am Kurhaus ein Lärmschutzgutachten vorliegt, was verneint wird.
Frau Koch fragt erneut an, ob im Kurpark außerhalb von Veranstaltungen leise Musik gespielt werden kann und bittet um Auskunft über die anfallenden Kosten.
Nicht jedes Kurbetriebsausschussmitglied befürwortet die Dauerbeschallung im Kurpark und hält diese eher für unangebracht.
Frau Koch fragt an, ob nicht wie in anderen Orten des Verbandes Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. Werbung für die gegenseitige Anerkennung der Kurkarte erfolgen kann.
Es wird mitgeteilt, dass der Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. vor der Werbung für die gegenseitige Anerkennung der Kurkarte warnt, da dieses keine rechtliche Grundlage besitzt und nicht gesetzeskonform mit dem Kommunalen Abgabengesetzt M-V geht. Für die Anerkennung wäre eine Änderung des KAG´ s M-V sowie des Kurortgesetzes M-V notwendig.
Frau Koch fragt an, warum auf der Homepage www.boltenhagen.de nur 71 Einträge von Ferienwohnungen / Ferienhäusern vorhanden sind. Sie stellt sich die Fragen, ob die Seite nicht spektakulär genug sei, ob es an den Preisen liegt oder nicht genügend Nutzer das Portal verwenden.
Es wird erläutert, dass man bislang nicht in Konkurrenz zu den ortansässigen Vermittlungen treten wollte, das Buchungssystem Mitte 2017 eingeführt wurde, die Zugriffszahlen auf das Portal sehr gut und das die Inserenten sehr zufrieden mit den eingehenden Anfragen sowie Buchungen sind. Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang auf die Problematik der Vermietungsuntersagung durch den Landkreis hingewiesen.
Frau Bräunig bittet um weitere Anträge und Anfragen und stellt fest, dass es keine gibt.