01.02.2018 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11a_2 "Stran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Pettkus
- Datum:
- Do, 01.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11a_2 "Strandpromenade-Nord". Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- nördlich: durch den Ostseestrand,
- östlich: durch den Rallenweg,
- südlich: durch die Mittelpromenade,
- westlich: durch den Schwanenweg.
Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Erhaltung und Erneuerung der städtebaulichen Qualitäten und Freiraumstrukturen des Plangebietes,
- Erhaltung des Erscheinungsbildes und damit Unterstreichung der städtebaulichen Bedeutung,
- Erhaltung der Nutzungen sowie Entwicklung in einem behutsamen und qualitätvollen Maß, ohne wesentliche Steigerung der Quantität,
- weitestgehende Sicherung und Gewährleistung der Erhaltung und Erneuerung des gebietsprägenden Großgrünbestandes.
Die Planung soll die Struktur des Gebietes erfassen, in Form geeigneter Festsetzungen in den Bebauungsplan übersetzen und festschreiben und somit den städtebaulichen Charakter langfristig sichern bzw. zurückgewinnen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 11a_2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,8 kB
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