11.04.2018 - 19 Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Neubauer informiert über den falschen Hebesatz zur Berechnung der Garagengrundsteuer. Es handelt sich um 84 Fälle und einer Änderung um 0,20 € pro Fall und Jahr, mithin um 21,00 hrlich. Für 2018 wird noch eine Hebesatzänderung vorgenommen. Für die Jahre 2017, 2016 und 2015 erfolgt dieses im Jahr 2019 vor der Jahreshauptveranlagung.

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