31.01.2018 - 11 Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der vorliegende Sachverhalt wird von Frau Neubauer erläutert. Fragen der Gemeindevertreter werden beantwortet.

 

Die Verfahrensweise, die Umlage an den WBV über die Grundsteuer zu erheben, hält Herr Anders für fragwürdig. Auch die Nachfrage bei der Rechtsaufsicht brachte keine Klärung. 

Mit Hinblick auf das FAG des Landes MV können die hohen Hebesätze sich nachteilig auf den zukünftigen Finanzausgleich auswirken, wenn eine Vielzahl von Kommunen dieser Vorgehensweise folgt.

 

Frau Neubauer teilt mit, dass der Finanzausgleich im FAG 2018 ja bereits mit den Nivellierungshebesätzen erfolgt. Für die Gemeinde bedeutet es bereits jetzt, dass Einnahmen bei der Grundsteuer B angerechnet werden, die nicht erzielt werden.

 

Dennoch sind sich die Gemeindevertreter einig, dass mit dieser Verfahrensweise eine höhere Steuereinnahme ausgewiesen wird, die real nicht entsteht, da ein Teil der Steuern für Beiträge an den WBV verwendet werden müssen. Dies wird zu einer falschen Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden führen.

 

Da die nachhaltigen Folgen in Bezug auf das FAG nicht ausreichend bedacht wurden,  bittet Herr Anders, den Sachverhalt noch einmal im Amt zu beraten.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes nach der Variante 3 abzulehnen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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