26.09.2018 - 13 Beschluss der Kalkulation für die Erhebung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Boge erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass im letzten Jahr mehr Einnahmen durch die Kurabgabe erzielt worden sind, als prognostiziert. Für das Jahr 2018 sind mit noch höheren Einnahmen zu rechnen. Diese Einnahmen können jedoch nur im touristischen Bereich umgesetzt werden.

 

Frau Stöckmannn ergänzt, dass nunmehr bei der Kalkulation aufgefallen ist, dass einige Produktsachkonten falsch bebucht wurden. Um genaue Zahlen zu ermitteln, ist es zwingend erforderlich die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen.

 

Frau Stöckmann ist der Meinung, dass durch eine Erhöhung der GWG-Grenze direkt in den Aufwand gebucht und dieses dann sofort in der Kalkulation der Kurabgabe berücksichtigt werden könnte. Es wird hinterfragt, warum eine Erhöhung der GWG-Grenze seitens der Amtsverwaltung nicht vorgenommen wurde. Herr Hömke teilt mit, dass dies seitens der Amtsverwaltung nicht vorgenommen wurde, weil es schwierig sei, dies nur für eine Gemeinde umzusetzen.

 

Die Gemeindevertretung bittet die Verwaltung um Prüfung, ob eine gesonderte Umstellung der GWG-Grenze für die Gemeinde Zierow möglich ist.

 

Im Anschluss verliest Herr Boge den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Erhebung der Kurabgabe für die Erhebungsjahre 2017 und 2018. Für das Erhebungsjahr 2017 wird ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. Die §§ 6 und 7 der Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben bleiben demnach unverändert.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Zur Kenntnis genommen. Sonderposten für den Gebührenausgleich wird eingebucht.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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