03.05.2018 - 8 Anträge und Anfragen nach der Geschäftsordnung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

1.Die Finanzausschuss-Mitglieder beantragen, dass unbedindt eine Anpassung zwischen Kurabgabensatzung und Strandgebührensatzung erfolgen muss. Die Kurabgabe ist ab dem 01.04. eines jeden Jahres zu zahlen, die Strandgebühren dagegen erst ab dem 15.05.. Hier soll die Strandgebührensatzung entsprechend angepasst werden..

 

Diesem Antrag wird einstimmt zugestimmt.

 

2.Herr Boge spricht an, dass der Strandgebührenautomat von der Hülle befreit werden soll.