15.01.2018 - 4 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 39...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens der Verwaltung wurde die Notwendigkeit der heutigen Sitzung dargelegt. Die Sitzung wurde seitens des Bauausschusses der Stadt Klütz vorgeschlagen. Hintergrund ist ein Baugesuch im Bereich Schloßstraße. Dieses Baugesuch beinhaltet die Umwandlung von Dauerwohnung in Ferienwohnung. Erklärtes Ziel der Stadt Klütz war die Erhaltung der Dauerwohnung, insbesondere im historischen Innenstadtbereich. Um dieses städtebauliche Ziel der Stadt Klütz erreichen zu können, muss mit entsprechenden planerischen Mitteln gegen gesteuert werden. Seitens des Planungsbüros Mahnel wurden die rechtlichen Hintergründe beleuchtet, die sich insbesondere durch die Gesetzesänderungen zur Baunutzungsverordnung, bezogen auf die Zulässigkeit von Ferienwohnen in allgemeinden Wohngebieten, beziehen. Entsprechend wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan vorbereitet. Auf Empfehlung des Bauausschusses bezieht sich der Geltungsbereich des B-Planes auf den Geltungsbereich der Sanierungssatzung.

Seitens der Stadtvertreter wurde die Problematik intensiv diskutiert. Vor- und Nachteile wurden abgewogen.

In der weiteren Verhandlung wurde festgestellt, dass bei einer Abstimmung zum seitens der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag 7 der anwesenden 9 Stadtvertreter befangen sind, da diese Stadtvertreter Eigentum innerhalb des Geltungsbereiches besitzen.

Im Weiteren wurde dazu diskutiert, wie man mit dieser Situation umgehen könnte. Letztlich verständigte man sich dazu, den Geltungsbereich zu verkleinern, sodass nur die Gebiete in den Geltungsbereich, jetzt B-Plan Nr. 39.1, Teilbereich Schloßstraße, aufgenommen werden, die von dem unmittelbaren Baugesuch betroffen sind, sowie die angrenzenden Straßenbereiche. Der Geltungsbereich wurde in der Karte per Hand, seitens des Planungsbüros dargestellt. Ausgenommen vom Geltungsbereich bleiben die rechtskräftigen B-Pläne, Nr. 9 am Steigstück und Nr. 17 Am Bahnhof.


Es erklärten sich Herrn Guntram Jung und Frau Angelika Palm für befangen.

 

Herr Jung übergibt die Sizungsleitung an Frau Rappen. Frau Rappen lässt sodann über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.1, entsprechend dem beiliegenden Lageplan

 

 

 

2.Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 39.1 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden:durch den Fußweg am Klützer Bach (rückwärtig der südlich an der Rudolf-Breitscheid-Straße anliegenden Grundstücke), durch den Markt und die Wismarsche Straße,

- im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Wismarsche Straße 2 und die östliche Grenze des Grundstückes Neuer Weg 2, durch die östliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Neuer Weg 6 und rückwärtige Grundstücksgrenzen von Grundstücken an der Schloßstraße bis zum Ulmenweg durch die Schloßstraße und südlich Uns Hüsung durch rückwärtige Grundstücksgrenzen der Grundstücke östlich der Schloßstraße,

- im Westen:durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke westlich des Marktes und der Schloßstraße bis zur Bahnhofstraße,

- im Süden:durch den Friedhof.

 

3.Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Sicherung der Dauerwohnnutzung in einem Wohngebiet.

 

4.Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses hinzuweisen.

 

5.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

9

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Guntram Jung und Frau Angelika Palm

 

Nach der Abstimmung übernimmt der Bürgermeister, Herr Guntram Jung, wieder die Sitzungsleitung.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt und im Internet am 31.01.2018.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3797&TOLFDNR=95967&TOLFDNR=95967&selfaction=print