09.01.2018 - 13.2 Aufstellung von Blumenkübeln, Steinen etc. auf ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Frau Meier spricht den Sachverhalt an, dass an verschiedenen Stellen in der Gemeinde, bspw. Häuslerei, Seestraße, Haubenweg, Steiluferring auf gemeindeeigenen Grundstück Steine, Blumenkübel usw. aufgestellt worden sind. Der rechtliche Sachverhalt ist der Gemeinde zuzuarbeiten. Ist eine Genehmigung dafür zu erteilen? Wurde diese beantragt etc.?

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Blumenkübel in Zone 30 oder Spielstraßen sind zulässig. Steine auf dem Seitenbereich im Haubenweg und Steiluferring werden durch den Bauhof beseitigt.