17.12.2018 - 31.2 Strandauswertung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Die Stadtvertreter fragen, ob eine Strandauswertung bereits vorliegen würde, Herr Jung teilt mit, dass im WTU – Ausschuss bereits eine finanzielle Auswertung vorlag. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste vorzulegen mit Beschwerden und der Hundesituation am Strand.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Stadt Klütz unterhält einen Betrieb gewerblicher Art Parken. Sämtliche Einnahmen und Lieferungen und Leistungen, die mit dem BgA Parken in Verbindung stehen sind netto auszuweisen und unterliegen zusätzlich bei entsprechenden Voraussetzungen der Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Kapitalertragsteuer.

 

Separat hiervon sind die Einnahmen der Strandgebühren zu betrachten. Diese unterliegen keiner der o. g. Steuern.

Um eine treffende Aussage hinsichtlich der Überschüsse treffen zu können, müsste die Auswertung separiert werden.