17.12.2018 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel informiert die Gemeindevertreter über den Sachverhalt der im Bauausschuss besprochen wurde. Er beantwortet alle Fragen der Gemeindevertreter ausführlich. Es herrscht ein Meinungsaustausch.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.             
     
  2. Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Wohlenberg und wird wie folgt begrenzt:

-         im Norden:  durch Gehölze und eine Grünfläche südlich der Ortslage
   Wohlenberg,

-         im Osten:   durch den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz (Grundstücke

    am "Ostseeblick" und private Grünfläche),

-         im Süden:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker),

-         im Westen:  durch den Weg nach Bössow.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
     
  2. Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  2. Im Teil B – Text soll bei Punkt 7.1. die letzten beiden Absätze raus genommen werden.
  3. Vor Satzungsbeschluss soll geklärt werden, ob durch den vorigen Investor Herrn Heidenreich die

 

 

Folgende Festsetzungen wurden noch hinzugefügt:

  • Kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, so wurde es wohl mehrheitlich beschlossen, sollen nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Öffentliche Grünflächen sind zugunsten von privaten Grünflächen zu reduzieren.
  • Die FFH- und SPA-Verträglichkeit wird so unter Berücksichtigung der Annahmen bestätigt.
  • Hinsichtlich der Folgekosten ist die Vereinbarung vor Satzungsbeschluss abzuschließen.
  • Die Verträglichkeit mit der Natura 2000-Schutzgebietskulisse kann nur im Zusammenhang mit Durchführung der Maßnahmen der Strandversorgung erfolgen. Dies ist vor Satzungsbeschluss zu klären.
  • Eine Änderung von Privatstraßen in öffentliche Straßen ist derzeit nicht vorgesehen. Bis zum Satzungsbeschluss soll hier eine Abstimmung mit dem Erschließer, mit der LGE geführt werden, um eine Regelung ggf. über Reallasten zu sichern. Bei Reallasten würden öffentliche Straßen verbleiben können und die Lasten bei den Grundstückseigentümern liegen.
  • Das Entwässerungskonzept ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Drainleitungen fortzuschreiben. Es ist zu sichern, dass eine geordnete Ableitung erfolgt. Ein Abgeordneter wies auf eine Drainageleitung quer über das Gelände hin.
  • Anforderungen an die Gestaltung sind im weiteren Aufstellungsverfahren noch zu erörtern. Auch das innere Straßenkonzept könnte durchaus eine Änderung erfahren.
  • Die Vorflut ist abschließend zu sichern.
  • Öffentliche Grünflächen werden nicht mehr beachtet

 

Durch Beschlussfassung wurde abgestimmt, dass kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes nicht mehr Gegenstand der Festsetzungen sind und das keine öffentlichen Grünflächen verbleiben. Kosten sind von der Stadt fernzuhalten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Januar. Auslegung vom 12.02.-26.03.2019.

 

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Anlagen zur Vorlage

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