23.07.2018 - 10.2 Satzung der Stadt Klütz über die 1. Änderung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt.

 

Die Planzeichnung mit dem geänderten Geltungsbereich wird als Anlage zum Protokoll genommen. Im Anschluss lässt Herr Jung über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lübecker Straße“.

Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten:  durch die Lübecker Straße (L01)
  • im Süden: durch die bebauten Grundstücke "Im Gewerbepark" Nr. 8, 9,                                           10, 11, 12, 13,
  • im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

2.Die Planungsziele der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 bestehen in Folgendem:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für einen Campingplatz in Form eines Wohnmobilplatzes an der „Lübecker Straße“ und Erweiterungsflächen für den Campingplatz auf den derzeit unbenutzten Flächen des Gewerbegebietes,

 

3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

8

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen