07.05.2018 - 13 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es kommt zu einem regen Meinungsaustausch seitens der Stadtvertreter. Es wird die Frage an Frau Hoot gestellt, wie es sich mit der Kostenumlegung verhält. Dies konnte ihrerseits leider nicht beantwortet werden.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kostenumlegung zu prüfen.

 

Die Stadtvertreter sind sich einig, folgenden Zusatz in den Beschluss mit aufzunehmen:

„8.Die Vorteilsnehmer haben über städtebauliche Verträge die Kosten zu tragen.“

 

Anschließend lässt Herr Jung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses nebst vorgenannter Ergänzung abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Ortslage Arpshagen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordenosten und Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-       im Süden:durch die Straße "An der Chaussee" und die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke "An der Chaussee" Nr. 17a, 17, 18, 18a, 18b, 18d, 18e.

 

2.Das Planungsziel besteht in Folgendem:

          Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen,

          Anpassung der Grundflächenzahl,

          Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen,

          Anpassung der Festsetzung der Grünflächen.

 

3.Die 4. Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5.Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

6.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

7.Mit der Ausarbeitung der Unterlagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.

 

8.Die Vorteilsnehmer haben über städtebauliche Verträge die Kosten zu tragen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

10

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Aufstellungsbeschluss wird erst nach Kostenübernahme der Vorteilsnehmer bekannt gemacht.

 

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Anlagen zur Vorlage