07.05.2018 - 12 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung lässt über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in Arpshagen und wird begrenzt:

-          im Nordwesten:durch Grünflächen,

-          im Nordosten:durch Flächen für die Landwirtschaft bzw. Grundstücksflächen,

-          im Südosten:durch den Privatweg,

-          im Nordwesten:durch die "Neue Straße".

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

  1. Für die Entscheidung zugunsten der Möglichkeit B (gemäß Sachverhalt): Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Teilausschnitt des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

10

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet und in Verfahrensordner eingepflegt. Bekanntmachung (Rechtskraft) erfolgt im Amtsblatt am 30.05.2018.

 

 

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Anlagen zur Vorlage