13.12.2018 - 9 B- Plan Nr. 3 der ehemaligen Gemeinde Groß Walm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel wird das Wort erteilt. Herr Mahnel informiert über das Vorhaben der Gemeinde. Herr van Leeuwen erklärt die langfristige Nutzung der Flächen im Bezug auf die Strandnutzung und die Konzeptvorstellungen der Gemeinde.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Gebiet „Parkplatz Liebeslaube“.

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung über den Bebauungsplan Nr. 3 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch die Landesstraße L 01,
- im Westen: durch Ackerland, 

- im Osten: durch einen bestehenden Saisonparkplatz und einen Erlenbruch, 

- im Süden: durch Ackerland.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Parkplatz und die Infrastruktur. Es ist beabsichtigt, die Funktion als Parkplatz zurückzunehmen und die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft im Außenbereich zu belassen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Das Aufstellungsverfahren zur Aufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an zuständiges Planungsbüro zur Bearbeitung weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Februar lt. Planungsbüro.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3766&TOLFDNR=103440&selfaction=print