05.07.2018 - 11 Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Gebiet „Parkplatz Niendorf“.

 

2.Der Geltungsbereich der Satzung über die Teilaufhebung wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße,
- im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Westen: durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur.

 

3.Die Planungsziele bestehen in der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den östlichen Bereich. Es ist beabsichtigt, die Funktion als Parkplatz zurückzunehmen und die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft im Außenbereich zu belassen.

 

4.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.Das Aufstellungsverfahren zur Teilaufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an PB weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Juli und im Internet.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3762&TOLFDNR=99370&selfaction=print