05.07.2018 - 10 1. Änderung der Satzung der ehemaligen Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Julia Tesche
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 05.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt den Entwurf der 1. Änderung der Satzung der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über die Festlegung und Abrundung eines Teils des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Wohlenhagen. bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und zugehöriger Begründung; und bestimmt den Entwurf zur öffentlichen Auslegung.
Das Plangebiet der 1. Änderung der Satzung umfasst 2 Teilbereiche und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft (östliche Grundstücks- grenze der Grundstücke an der Seestraße),
- im Süden: durch eine Waldfläche,
- im Westen: durch eine Waldfläche sowie die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 13 sowie Flächen für die Landwirtschaft.
2.Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden.
3.Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt ist, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5.In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über die Festlegung und Abrundung eines Teils des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Wohlenhagen. unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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