16.01.2018 - 7 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Di, 16.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die vereinfachte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen (ehemals Satzung der Gemeinde Gramkow) für das Gebiet südlich und westlich des Golfplatzes in Hohen Wieschendorf. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
2.Das Plangebiet der vereinfachten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen im Bereich Hohen Wieschendorf westlich und südlich des Golfplatzes wird begrenzt:
-nördlich:durch das bebaute Grundstück Birdieweg 1 (Flurstück 19/9),
- östlich:durch unbebaute Grundstücke östlich des Birdieweges bzw. des im Plan festgesetzten Geh- und Radweges (Flurstücke 16/23, 16/22, 16/33),
- südlich:durch unbebaute Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 6
(Grenze des Bereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 – in
Aufstellung),
- westlich:durch bebaute Grundstücke am Birdieweg 3, 5, 7, 9 (Flurstück 18/13 und das Flurstück 18/14).
3.Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
-Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen für die beabsichtigte Neubebauung mit Neufassung der Baugrenzen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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