26.10.2017 - 7 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 27. Febru...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufhebung des von der Gemeindevertretung am 27. Februar 2014 gefassten Beschlusses "Ergänzung des Abwägungsbeschlusses vom 12. Dezember 2013 und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB" zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Kalkhorst (GV Kalkh/14/8003).

 

  1. Die Gemeinde Kalkhorst hat die Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergibt sich eine zu berücksichtigende Stellungnahme. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 19, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.              
    Der Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 für die Ortslage Groß Schwansee wird begrenzt:             
    - im Nordwesten: von der "Lindenstraße" und der innerörtlichen Grünfläche südlich des "Seeweges"             
    - im Nordosten: von landwirtschaftlicher Fläche (Grünfläche)
    - im Osten: von landwirtschaftlichen Flächen (Acker) und Grünfläche
    - im Süden: von landwirtschaftlichen Flächen (Acker)
    - im Westen: von landwirtschaftlichen Flächen (Acker) und der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes "Lindenstraße" Nr. 25 sowie den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken am "Ahornweg" und der Grünfläche am Regenrückhaltebecken.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Teilausschnitt des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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