02.11.2017 - 9 Gestaltung/Nutzung der Freiflächen Niendorf, An...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde diskutiert den Gesamtzustand und sieht hier ebenfalls Handlungsbedarf. Sowohl der Straßenkörper als auch die Fehlstellen sind erneuerungsbedürftig. Mit dem Zweckverband ist der Leitungsverlauf über das Flurstück 18/30 zu besprechen. Am Standort soll eine Wohnnutzung mit untergeordneter Feriennutzung vorgesehen werden und im Kaufvertrag entsprechend verankert werden. Ebenfalls eine Baubindung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Veräußerung des Flurstückes 18/30 Gemarkung Niendorf An der Vosskaul. Die Gemeinde strebt hier eine Hauptnutzung zum eigenen Wohnen und eine mögliche untergeordnete Fewo-Nutzung (Teilung max. 60/40) an. Im Kaufvertrag ist ebenfalls eine Baubindung zu vereinbaren.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Im Zusammenhang mit Überplanung Niendorf.

 

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Anlagen zur Vorlage