17.10.2017 - 5 Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezoge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des beauftragten Planungsbüros wurden die Stellungnahmen vorgetragen, die relevant sind aus dem Beteiligungsverfahren. Folgende Punkte wurden angesprochen:

 

1.Ersatzpflanzungen: Silberweiden

2.Brandschutznachweis im Baugenehmigungsverfahren

3.Hochwasservorkehrungen sind im Rahmen der Baugenehmigung abzuklären

4.Verfahren nach § 13a – Einwände des BUND auf Anwendbarkeit

5.Stellungnahme des Zweckverbandes, abzuklären ist Niederschlagswassereinleitge-              nehmigung.

 

Im Weiteren wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht abgegeben. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Geht in die GV am 07.11.2017

 

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Anlagen zur Vorlage