26.09.2017 - 5 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bosch und Frau Schmidt erläutern noch einmal den Hintergrund des Nachtragshaushaltes und die vorliegenden einzelnen Zahlen zum Nachtrag. Sollte unter 2 c) des Nachtragshaushaltes eine Umbuchung in den Finanzhaushalt durch die Rechts- und Kommunalaufsicht gewünscht werden, dann kann man diese noch vornehmen. Ansonsten bleibt es alles so wie es vorgeschlagen ist.

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3694&TOLFDNR=93899&TOLFDNR=93899&selfaction=print