26.09.2017 - 9 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst  befindet sich in der Ortslage Groß Schwansee und wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich und nördöstlich durch die Grundstücke Seeweg 7A und Seeweg 8,

-          südöstlich durch die Wegeverbindung Seeweg – Ahornweg,

-          westlich durch das Grundstück Ahornweg 38.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an zuständiges Planungsbüro weitergeleitet. Bekanntmachung (Rechtskraft) im Amtsblatt Oktober erfolgt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage