14.09.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hohenkirchen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Planungsbüros Mahnel wurden die Planungen vorgestellt, hier wurde insbesondere Bezug geniommen auf die verkehrliche Ordnung und Anbindung. Maßgeblich ist der Ausbau eines Rad- und Gehweges zwischen der Blauen Wiek 1 und der Blauen Wiek 2. Im Weiteren soll dann ein Richtungsverkehr erfolgen. Im Bereich der jetzigen Zufahrt Parkplatz Liebeslaube ist eine Wendeanlage vorzusehen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat sich mit der verkehrlichen Anbindung der Ferienanlagen am ländlichen Weg zwischen Beckerwitz-Ausbau und der „Liebeslaube“ beschäftigt. Es werden verkehrsrechtliche Regelungen vorgesehen, die auch Einfluss auf die Aufstellung des Bebauungsplanes haben. Dazu zählen:

-          Verkehr in beide Richtungen von der „Liebeslaube“ bis zur Blauen Wiek,

-          ab der „Liebeslaube“ bis Beckerwitz-Ausbau nur noch ein Richtungsverkehr aus Richtung Beckerwitz-Ausbau kommend,

-          Alternativ für den Abschnitt zwischen „Liebeslaube“ und Blaue Wiek Herrichtung eines zusätzlichen Geh- und Radweges,

-          Überprüfung von Möglichkeiten für Parkraum zwischen dem Campingplatz „Liebeslaube“ und der Landesstraße.

Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzungen kann der Entwurf aus städtebaulicher Sicht vorbereitet werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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