14.09.2017 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 "Anleger ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Planungsbüros wurde die Auswertung der bislang eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen. Insbesondere die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden wurden kritisch beleuchtet. Der Sachverhalt, dass vom Landwirtschaftsministers Zusagen über die Nutzung der Wohlenberger Wiek an Kyter und Surfer getätigt worden sind, erschwert deutlich die Planung der Gemeinde. Dieses ist besonders ärgerlich, weil keine Untersuchungen durchgeführt werden mussten, in wie weit sich diese Festlegungen bei einer ganzjährigen Nutzung der Wohlenberger Wiek durch die Kyter und Surfer auf das FFH- und SPA-Gebeit auswirken. Dies stellt die Verbindlichkeit der freiwilligen Vereinbarung für die Nutzung der Wismarbucht mehr als in Fragen. Der Planer und Gemeinde verständigen sich dazu, dass von der Verbindlichkeit der freiwilligen Vereinbarung als Basis für die Abwägung für diese Beschlussfassung ausgegangen wird, gleichzeitig sollte man sich mit den anderen Gemeinden, Insel Poel, Boltenhagen und Stadt Klütz für die restliche Wohlenberger Wiek verständigen, wie mit dieser Vorgehensweise des Ministeriums umzugehen ist.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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