06.06.2017 - 11 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Planungsbüro informiert über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und geht insbesondere auf die Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Hier werden zwei Stellungnahmen bearbeitet.

 

Thematisiert seitens des Bauausschusses wird insbesondere die Größe der Pflegezimmer. Es konnte nicht abschließend beantwortet werden, ob sich bei diesen Pflegezimmern, die mit 14 m² bemessen sind, Vorraum und Sanitärbereich integriert befinden.

 

Dies ist zur Gemeindevertretung entsprechend nachzuarbeiten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage